Kategorien
Frankreich

Jean-Marie Le Pen homophob – 800 € Geldstrafe plus Schadenersatz

800 Euro Geldstrafe plus 11.000 Euro Schadenersatz an die Kläger – dazu wurde Jean-Marie Le Pen wegen Homophobie verurteilt. Ein Gericht in Paris verkündete am 28. Oktober 2018 das Urteil darüber, ob der französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen homophob ist. Er war wegen dreier Fälle angeklagt.

Der Gründer des rechtsextremen Front National Jean Marie Le Pen ist verurteilt wegen Homophobie. Ein Gericht verkündete am 28. November 2018 das Urteil: 800 Euro Geldstrafe plus Schadenersatz von 11.000 Euro an die zivilen Kläger. Hiervon gehen 5.000 Euro an den Witwer von Xavier Jugelé, Etienne Cardiles, sowie 2.000 Euro an einen der Kläger, die Organisation Mousse, die Homophobie bekämpft.

Die Anwältin von Mousse Me Deshoulières betonte anschließend,

Ce jugement confirme que la parole homophobe n’a plus sa place dans la politique française
(Dieses Urteil macht deutlich, dass Homophobie in der französischen Politik keinen Plarz mehr hat)

Jean Marie Le Pen war angeklagt wegen ‚Aufstachelung zum Hass‘ sowie der ‚Forderung der Verbannung von Homosexuellen‘. Le Pens Anwalt kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Geldstrafe gefordert. Verhandlung und Urteilsverkündung hatten sich wegen Erkrankung Le Pens verschoben.

Am Mittwoch 13. Juni 2018, eine Woche vor seinem 90. Geburtstag, sollte ein Gericht in Paris das Urteil über den französischen Rechtsextremen und Gründer der rechtsextremen Partei Front national Jean-Marie Le Pen wegen mehrerer homophober Äußerungen sprechen. Doch am Nachmittag des Vortags wurde Le Pen seinem Anwalt zufolge ‚wegen allgemeiner Erschöpfung‘ zur Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert. Sein Anwalt beantragte eine Verschiebung des Termins. Die Verhandlung fand daraufhin am 3. Oktober statt.

Jean-Marie Le Pen im Jahr 2007 (Foto bkbinfrankrijk, Lizenz cc by-sa 2.0)
Jean-Marie Le Pen im Jahr 2007 (Foto bkbinfrankrijk, Lizenz cc by-sa 2.0)

Jean-Marie Le Pen im Jahr 2007 (Foto Jean-Marie Le Pen im Jahr 2007 (Foto bkbinfrankrijkP4220068 Uploaded by huhbakker , Lizenz CC BY-SA 2.0)

Wegen ‚andauernden Fiebers‘ war Le Pen ab 25. September 2018 erneut im Krankenhaus. Der 90jährige nahm an der Verhandlung nicht persönlich teil. Sein Anwalt teilte mit, er sei „agonisant sur son lit d’hôpital : ses jours sont comptés“ [„liege sterbend in seinem Krankenhausbett, seine Tage sind gezählt.“]. Zwei Tage später konnte er das Krankenhaus nach Hasue verlassen.

„Attiser la haine par ces propos-là, c’est ce qu’on reproche à Jean-Marie Le Pen“ [„mit seinen Worten Hass hervorrufen zu wollen, das werfen wir Jean-Marie Le Pen vor“], lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Sie sprach von Komplizenschaft mit dem, was manchen Homosexuellen im Alltag widerfahre von Verachtugn bis Verbrechen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 8.000 Euro. Für jeden der beiden Fälle jeweils 40 Tage Geldstrafe zu je 100 Euro, mit der Möglichkeit einer Haftstrafe im Fall des Nichtzahlens.
Le Pens Verteidiger sprach hingegen von ‚Nichtgigkeiten‘ und forderte die Einstellung des Verfahrens.

Le Pen war wegen dreier Serien homophober Äußerungen in den Jahren 2016 und 2017 angeklagt. In zwei Fällen aus dem Jahr 2016 hatte die Organisation Mousse Anzeige erstattet. Die im Juni 2000 gegründete Gruppierung Mousse engagiert sich gegen Homophobie und Sexismus. Im dritten Fall war Zivil-Kläger unter anderem Etienne Cardiles, der Ehemann des 2017 von einem mutmaßlichen Terroristen auf den Champs-Élysées getöteten Polizisten Xavier Jugelé.

Der Anwalt von Jean-Marie Le Pen hatte im Vorfeld abgestritten, dass Jean-Marie Le Pen homohob sei. Er ‚habe nichts gegen Homosexuelle‘. Viele seiner Mitarbeiter seien homosexuell. Er ‚verteidige sein Recht auf freie Meinungsäußerung‘. Er wolle einen Unterschied deutlich machen zwischen Homosexuellen und ‚Homosexualisten‘, die daraus ‚eine politische Ideologie machten‘.

Jean-Marie Le Pen, am 20. Juni 1928 in La-Trinité-sur-mer in der Bretagne geboren, war nahezu 40 Jahre lang, von 1972 bis 2011 Präsident des von ihm gegründeten rechtsextremen Front national (per 1. Juni 2018 umbenannt in Rasemblement national). 2015 bewirkte seine Tochter und Nachfolgerin als Parteivorsitzende Marine Le Pen seinen Ausschluß aus der Partei. Im März 2018 schloß er sich einer neofaschistischen europäischen Partei an. Bereits in mehr als 25 Fällen wurde Jean-Marie Le Pen verurteilt (Chronologie), u.a. wegen Hassrede, Diskriminierung, rassistischer und antisemitischer Äußerungen. Aids-Kranke hatte er zu internieren (’sidatoires‘) gefordert und sie mit Lepra-Kranken verglichen, und später Aids als rassistischen Kampfbegriff gegen Einwanderer und Drogengebraucher benutzt.

.

Kategorien
HIV/Aids

ANST beenden – Speicherung von Menschen mit HIV, Hepatitis B und C in Polizeidatenbanken endlich abschaffen

Unter dem Kürzel ANST speichert die Polizei im bundesweiten Informationssystem INPOL eine Infektion mit HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C. Diese Speicherung des ‚personengebundenen Hinweises‘ (PHW) ‚ANST‘ ist seit langem ein von Aidshilfen wie auch Aktivisten stark kritisiertes Problem. Begründet wird die auf Grundlage des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKAG) erfolgende Speicherung mit dem Schutz der Bediensteten sowie deren Eigensicherung.

Es ist zu begrüßen, dass der Nationale Aids-Beirat hierzu ein Votum ‚Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “‘ (vom 5. April 2016, publiziert am 8. Juni 2016) beschlossen hat. Das Votum zeigt, dass aus dem Vorhandensein einer Infektion kein Rückschluss auf aktuelle Infektiosität gezogen werden kann. Es belegt dass die Speicherung unter ‚ANST‘ somit nicht geeignet ist zur Erreichung des Zieles beizutragen.

Kategorien
HIV/Aids

Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “ – Votum des NAB

Unter dem Merkmal (PHW) ‚ ANST ‚ werden in polizeilichen Informationssystemen Daten zu Infektionen mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C über Bürger gespeichert (INPOL-Verbund) – mit der Idee so zum Schutz der Bediensteten beizutragen. Der Nationale Aids-Beirat (NAB) betont in einem am 5. April 2016 beschlossenen Votum, dass das Wissen von einer zu irgendeinem Zeitpunkt bestehenden Infektion keinen Rückschluss auf ein derzeit real bestehendes Infektionsrisiko ermöglicht. Der NAB „empfiehlt der NAB, die Speicherung der Angaben zu Infektionen mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C unter dem Kürzel „ANST“ in polizeilichen Datenbanken zu beenden.“

.

Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “

Die Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer enthalten Bestimmungen, die insbesondere Bedienstete der Polizei und Rettungspersonal vor Infektionsgefahren im Rahmen ihrer Dienstausübung schützen sollen. Vor diesem Hintergrund werden in polizeilichen Informationssystemen von Bund und Ländern personenbezogene Daten von Bürgern und Bürgerinnen mit dem Zusatz „ANST“ (ansteckend) versehen. Dies erfolgt ausschließlich bei Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-Infektionen. Erforderlich ist, dass entsprechende Hinweise von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer entsprechenden Unterlage (Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt u.ä.) oder dem Betroffenen selbst vorliegen. Die Art der Infektion wird nicht gespeichert.

Kategorien
HIV/Aids

Safer Sex ohne Kondom

Safer Sex ohne Kondom – eine etablierte Methode, vor einer sexuellen HIV-Übertragung zu schützen, die erstaunlicherweise immer noch gelegentlich zu Kontroversen führt. Wissenschaftlich ist das Konzept längst etabliert – aber immer noch nicht überall in der Gesellschaft angekommen.

Safer Sex ohne Kondom – Blick in die Geschichte

30. Januar 2008, Schweiz. Die ‚Eidgenössiche Kommission für Aids-Fragen (EKAF) das EKAF-Statement – HIV-Positive seien unter erfolgreicher Therapie unter bestimmten Bedingungen sexuell nicht infektiös (EKAF-Statement, auch genannt ‚Swiss Satement‘; siehe “keine Infektiosität bei erfolgreicher HIV-Therapie ohne andere STDs“).

Auch wenn die Erkenntnis so neu nicht ist (bereits Mitte August 2007 hatte ich auf ondamaris berichtet „Transmissionsrisiko unter HAART: ‘vernachlässigbar klein’„), die Reaktionen auf das EKAF-Statement sind zunächst sehr kontrovers.

Kategorien
HIV/Aids

Hardliner und Kassandra der Aids-Krise: Gert G. Frösner

Hardliner, Untergangs-Prophet, Kassandra – der CSU-Politiker Peter Gauweiler war bei weitem nicht der einzige, der sich um diesen ‚Titel‘ bewarb. Der Münchner Virologe Gert G. Frösner war Berater von Gauweiler – und expliziter Hardliner in den frühen Jahren der Aids-Krise.

100.000 Aids-Tote schon 1996. Kondome seien nicht sicher, ‚Aids-Übertragung‘ auch bei Zungenküssen möglich. Reihenuntersuchungen der gesamten Bevölkerung, und selbstverständlich nicht nur auf freiwilliger Basis. Meldepflicht von HIV-Infizierten. Fanatismus der Vertreter der Betroffenengruppen. Die Szenarien, die der Münchner Virologe Professor Dr. med. Gert G. Frösner (geb. 14. Mai 1942, Tübingen) vom Pettenkofer-Institut Mitte / Ende der 1980er Jahre zeichnete, rechtfertigten bald seine Ruf als Hardliner in der Auseinandersetzung um eine wirksame Antwort auf die Aids-Krise.

Frösner konstatierte das „Versagen der ’safer sex‘ -Kampagnen in den USA“ [4] und gefiel sich als Kassandra. Schon bis zum Jahr 1996 prognostizierte er 100.000 Aids-Tote [1].
Hintergrund: bis Ende 2013 belief sich die Gesamtzahl aller in Deutschland an den Folgen von Aids Verstorbenen laut RKI auf 28.000 [5].

Die verzweifelte Kassandra vor der brennenden Stadt Troja. Evelyn de Morgan 1898. De Morgan Center London
Die verzweifelte Kassandra vor der brennenden Stadt Troja. Evelyn de Morgan 1898. De Morgan Center London
Kategorien
HIV/Aids Homosexualitäten

Michael Pollak (1948 Wien – 1992 Paris)

Michael Pollak, französischer Soziologe, wurde 1948 in Wien geboren. Er wurde bekannt vor allem durch die erste (und regelmäßige) Befragung schwuler Männer zu HIV und Aids ab 1985. Pollak starb 1992 an den Folgen von Aids.

Résumé voir ci-dessous en français. English summary see below.

Der französische Soziologe und Germanist Michael Pollak wurde am 26. Juli 1948 in Wien geboren. Nach dem Soziologie-Studium in Linz verfasste er 1975 seine Diplomarbeit unter Leitung von Pierre Bourdieu (1930 – 2002), einem der bedeutendsten Soziologen Frankreichs. Pollak hatte Bourdieu bei einem ersten Aufenthalt in Paris 1971 kennen gelernt.

Kategorien
HIV/Aids

Aids ist keine düstere Bedrohung mehr

Aids ist keine düstere Bedrohung mehr. Heute nicht mehr. Diese einfache Aussage scheint für einige Menschen immer noch schwer erträglich, schwer verständlich – und weiterhin wird (von interessierter Seite?) gelegentlich kolportiert, Aids sei eine ‚düstere Bedrohung‘. Nein. Ist es nicht. Nicht mehr.

6 Jahre alt wird das ‚EKAF-Statement‚ (’swiss statement‘) heute. Am 30. Januar 2008 ging die Meldung erstmals groß durch die Medien: „Eine HIV-infizierte Person ohne andere STD [sexuell übertragbare Erkrankungen, d.Verf.] unter einer antiretroviralen Therapie (ART) mit vollständig supprimierter Virämie (im Folgenden: ‘wirksame ART’) ist sexuell nicht infektiös“, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Sechs Jahre. Veränderte Realitäten. Sechs Jahre allein schon seit dieser Mitteilung – denn deren zugrunde liegende Behandlungs-Realität besteht ja schon viele Jahre länger.

Und dennoch sind weiterhin, ob bewusst oder aus Unachtsamkeit, immer wieder Bilder aus einer Zeit zu hören, die der Vergangenheit angehört, Bilder vom ‚alten Aids‘.

So auch jüngst:

Kategorien
HIV/Aids

Ist HIV wirklich kein Thema mehr?

„HIV? Ist doch kein Thema mehr!“ Ein Satz, der zunehmend zu hören ist. Wirksame Pillen, keine Infektiosität von Positiven bei effektiver Therapie, ein vergleichsweise ’normales‘ Leben von HIV-Positiven. Ja, die Realitäten des Lebens mit HIV haben sich für HIV-Positive wie auch für Ungetestete oder HIV-Negative verglichen mit Mitte der 80er bis Mitte der 90er sehr verändert. Aber: Ist HIV deswegen gleich wirklich „kein Thema mehr“?

Vor über 30 Jahren fing der Albtraum an, aus dem wir erst seit einigen Jahren wieder zu erwachen beginnen. Insbesondere in den ersten 15 bis 20 Jahren verwüstete die Aids-Krise schwules Leben, schwule Beziehungen und Infrastrukturen, wurde das Leben vieler Schwuler sowie männlicher und weiblicher Drogengebraucher, Hämophiler und Migranten traumatisiert. Statt optimistischer Zukunftsplanung wurden Sterben, Trauer und Gedenken notgedrungen unsere Themen.

Inzwischen hat sich die Realität des Lebens mit HIV im Vergleich zum „Jahrzehnt des Todes“ verändert. Wirksame Medikamente ermöglichen vielen ein weit „normaleres“ Leben, als noch vor 15 Jahren denkbar schien. Selbst eine Heilung scheint inzwischen denkbar. Aids-Organisationen feiern ihr 30-jähriges Bestehen, so auch die Deutsche AIDS-Hilfe in diesem Jahr. Aids ist in der Phase der geschichtlichen Aufarbeitung angekommen – Veranstaltungen befassen sich bereits rückblickend mit Aids und Aids-Aktivismus.

Aber trifft die These „HIV ist doch durch…“ wirklich zu? Oder geht sie mutig an der Wahrheit vorbei? Welche Perspektiven ergeben sich für die Zukunft? Werfen wir beispielhaft einen Blick auf vier Themen.

Kategorien
HIV/Aids

Benetton Werbung HIV 1993: Positive abgestempelt ?

“ H.I.V. positive “ – ein Arsch, tätowiert mit diesen Buchstaben, ein Motiv der Benetton Werbung (HIV-Kampagne) sorgte 1993 für Aufregung. Die HIV-Kampagne des Textilienkonzerns wurde Gegenstand nicht nur breiter Entrüstung, sondern auch langwieriger juristischer Auseinandersetzungen, die erst nach zehn Jahren im Mai 2003 endeten. Photograph  Oliviero Toscani beendete seine Arbeit für den Textilkonzern 2000, kehrte jedoch im Dezember 2017 im Alter von 75 Jahren für eine neue Werbekampagne zurück.

Abgestempelt – Sozialkritik oder Mode-Marketing?

Groß war die Aufregung 1993. Darf man einen Arsch mit „HIV-positiv“ stempeln, das ganze photographieren und für Benetton Werbung verwenden? Auf dem Höhepunkt der Aids-Krise? Erinnert das nicht an die Tätowierungen der Häftlingsnummern, mit denen die SS Insassen im KZ Auschwitz kennzeichnete? Kann man Stigma sichtbarer machen? Werbung als sichtbarer Ausdruck des Makels Stigma HIV? Und das für kommerzielle Zwecke? Ein wohlkalkulierter, aufmerksamkeitheischender Werbeskandal? Oder lag darin ein früher Anklang HIV-positiven Selbstbewusstseins? Ein Diskriminierung bekämpfender, gar emanzipatorischer Akt?

Die Anzeige der ‚Benetton Aids-Werbung‘ erregte (wie viele der damaligen, meist vom für die Benet­tonWerbung zuständigen Oliviero Toscani konzipierten Anzeigen von Benetton, so das „Blut – T-Shirt“) die Gemüter, führte zu Diskussionen über die Grenzen der Werbung, beschäftigte den Deutschen Presserat. Harmlose Lifestyle-Werbung? Kalkulierter Werbeskandal? Entsetzliche Schockwerbung?

Viele Aids-Gruppen weltweit wenden sich gegen dieses Motiv. In Frankreich lehnen u.a. Aides, Arcat und die AFLS es ab. Anders hingegen ACT UP Paris, die sich nicht gegen diese Kampagne ausspricht. Im Gegenteil, für die spektakulärste Aktion der Gruppe, die Verhüllung des Obelisken im gleichen Jahr am 1. Dezember 1993 mit einem ‚Riesen-Kondom‘ aus Stoff, arbeitet die Gruppe mit dem Modekonzern zusammen, lässt sich sponsorn.

Oliviero Toscani selbst erläuterte später, auf die Idee zu diesem Motiv der Benetton HIV Kampagne habe ihn ein US-amerikanischer Schüler gebracht, der sich „H.I.V. positive“ auf dem Arm tätowiert habe und dann nackt zur Schule gegangen sei. Man habe ihn festgehalten und „man bedeckte schleunigst … nicht seine Blöße, sondern die tätowierte Haut!“ [4]

Oliviero Toscani, Schöpfer der umstrittenen Benetton Werbung HIV
Oliviero Toscani, Schöpfer der umstrittenen Benetton HIV Kampagne, im Sommer 2007 (Foto: Leandro Emede; Lizenz GNU freie Dokumentation)

Oliviero ToscaniLeosugar at it.wikipediaCC BY-SA 3.0

Kann man nie zu weit gehen?

„Wenn es nicht provoziert, taugt es nichts.“
(Oliviero Toscani)

Toscanis ‚HIV-Tattoo-Foto‘ für das Benetton HIV Plakat war nicht die erste Auseinandersetzung mit dem Thema Aids in Benetton-Kampagnen. Bereits ein im Magazin ‚Life‚ publiziertes Photo des an den Folgen von Aids sterbenden David Kirby (1991 mit dem ‚World Press Photo Award‘ ausgezeichnet) [1] wurde mit Einwilligung der Angehörigen für ein Plakat des Modekonzerns verwendet. Benneton spendete großzügig für eine Aids-Stiftung [2]; das Motiv wurde mit dem Preis des ‚European Art Directors Club‘ als beste Kampagne des Jahres 1991 ausgezeichnet. Das Photo wurde durch die Life-Veröffentlichung sowie die Benetton-Kampagne zu einer Ikone der frühen Visualisierung von Aids.

Oliviero Toscani arbeitete 14 Jahre lang von 1986 bis 2000 für den Modekonzern [3]. Inhaber Luciano Benetton distanzierte sich von ihm ohne Angabe eines Grundes, nachdem eine von Toscani gestaltete Kampagne dazu geführt hatte, dass zahlreiche US-Kaufhäuser die Textilien des Konzerns aus dem Programm nahmen.

Man kann nie zu weit gehen„,

soll Toscani einmal gesagt haben. Hier war er scheinbar doch zu weit gegangen, zumindest für Familie Benneton. Im Dezember 2017 allerdings waren die Bedenken der Bennetons offensichtlich nicht mehr so gravierend – Photograph Toscani kehrte für eine neue Werbekampagne zurück. Toscani kommentierte „Wir werden wieder Spaß haben„.

Die Kampagne mit dem HIV-positiv-Motiv allerdings ging offensichtlich für Benetton auch damals schon nicht „zu weit“ – allerdings landete sie jedoch in Deutschland vor Gericht.

Benetton Werbung HIV Plakat – ein Motiv vor Gericht

Um das ‚ H.I.V. positive -Motiv‘ mit dem tätowierten Arsch, das im Laufe des Jahres 1993 entwickelt und im Herbst 1993 erstmals plakatiert wurde, entspann sich in Deutschland eine bis zum Mai 2003 andauernde juristische Auseinandersetzung.

Die ‚Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs‘ hatte vor Gericht seit 1992 durch mehrere Instanzen ein Verbot des Abdrucks diverser Motive von Benetton Werbung erreicht, darunter auch eben jenes Motiv ‚HIV-positiv‘ (das in der Anzeige international lautet “ H.I.V. positive „). Der Verlag Gruner & Jahr (u.a. ‚Stern‘) wandte sich per Verfassungsbeschwerde gegen dieses Verbot des Abdrucks dreier Motive, darunter auch des Motivs ‚HIV-positiv‘. Der BGH jedoch wies die Beschwerde ab und stellte fest

Wer Gefühle des Mitleids in so intensiver Weise wie in den beanstandeten Anzeigen zu kommerziellen Zwecken ausnutzt, handelt wettbewerbswidrig.

Insbesondere das Motiv HIV-positiv verstoße, so der BGH damals, in grober Weise gegen die Grundsätze der Wahrung der Menschenwürde, in dem es HIV-Infizierte und Aids-Kranke als abgestempelt und damit als aus der menschlichen Gesellschaft ausgegrenzt darstelle.

Im Jahr 2000 hob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Verbote der Benetton Werbung wieder auf, insbesondere unter Verweis auf die Pressefreiheit. Zum Motiv ‚HIV-positiv‘ merkte das BVerfG an, es könne ja nicht ausschließlich so verstanden werden wie es der BGH interpretiert habe. Vielmehr könne gerade dieses Motiv auch als anklagender Hinweis auf die diskriminierende Behandlung HIV-Positiver gesehen werden. Der BGH habe sich mit diesen verschiedenen Deutungsmöglichkeiten auseinander setzen müssen.

Nach erneuter Verhandlung verbot der BGH 2001 aus der Benetton Werbung das Motiv ‚ H.I.V. positive ‚ erneut [5]. Zwar könne man die Anzeige als „aufrüttelnd“ verstehen. „Weit überwiegend“ jedoch werde die Anzeige als Werbung für Benetton wahrgenom­men, nicht als sozialkritische Stellungnahme des Konzerns. Damit diene die Anzeige auch dazu, die Not der AIDS-Kranken zum wirtschaftlichen Vorteil des Konzerns auszubeuten, urteilte der BGH.

2003 hob das BVerfG auch dieses Verbot erneut auf [6].

Im Mai 2003 zog die ‚Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs‘ ihre die Verfahren auslösende Klage gegen das Benetton Werbung HIV Plakat zurück. Die gerichtliche Auseinandersetzung um das Motiv ‚HIV-positiv‘ fand endlich ihr überraschendes Ende.

.

[1] Life: LIFE Behind the Picture: The Photo That Changed the Face of AIDS
[2] iconic photos 05.10.2009: Benetton pieta
[3] Spiegel 29.04.2000: Skandalbilder: Benetton trennt sich von Fotograf Toscani
[4] Toscani, Oliviero: Die Werbung ist ein lächelndes Aas, Mannheim 1996, S. 77
[5] Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.12.2001 (pdf)
[6] Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2003
.

Kategorien
HIV/Aids

Aids-Angst im Schwarzwald 2013 (akt.2)

Aids-Angst im Schwarzwald 2013. Die regionale Aids-Hilfe kann eine Beratungsstelle nicht eröffnen – der Vermieter knickt ein, eine Wohnungs-Eigentümerin im Haus habe ein „Veto“ eingelegt, aus Angst vor Junkies und Spritzen.

Die Aids-Hilfe Schwarzwald-Baar-Heuberg plant in Rottweil, der ältesten Stadt Baden-Württembergs und Mittelzentrum der umliegenden Kreis-Gemeinden, eine Beratungsstelle zu eröffnen. Bald ist ein geeignetes Ladenlokal gefunden, ebenerdig und barrierefrei. Der Vermieter sagt schriftlich zu, für den nahen 1. Juni 2013. Doch während die Aids-Hilfe sich um Förderung bemüht, kommt die Überraschung: statt eines Mietvertrages kommt die Absage des Vermieters. Die Besitzerin einer anderen Wohnung im Haus habe, so berichtet der ‚Schwarzwälder Bote‘, ein „Veto“ eingelegt, Begründung: ihre Angst dass „hier dann lauter Spritzen rumliegen“.

Blick auf Rottweil (Foto: Christoph Probst)
Blick auf Rottweil (Foto: Christoph Probst, public domain)

Blick auf Rottweil, Baden-Württemberg, Deutschland fotografiert vom HochturmChristoph ProbstPublic Domain

Der Vorfall erinnert frappierend an ein Ereignis aus Berlin, aus dem Jahr 1986. Die frisch gegründete Deutsche Aids-Hilfe bezog in Berlin neue Räume, endlich raus aus dem ersten Büro, das ganze 10 m² ‚groß‘ war. Doch im neuen Gebäude gab es massiven Widerstand – andere Mieter schlossen sich zusammen, übten Druck auf Eigentümer und Vermieter aus. Die widerspenstigen anderen Mieter waren – Ärzte. Sie hatten Angst, um sich, um ‚die Gesundheit ihrer Patienten‘, und wohl auch um ihre Umsätze.

Im Gegensatz zum Vermieter im Schwarzwald 2013 war der Vermieter in Wilmersdorf 1986 resolut und aufgeklärt: er stand zu seinem Wort, setzte sich über die Beschwerden der anderen Mieter hinweg. Die deutsche Aids-Hilfe bekam und behielt ihren Mietvertrag.

Solche Courage scheint selbst 27 Jahre später im Schwarzwald zu fehlen. Der Vermieter steht nicht zu seiner schriftlichen Zusage, beugt sich vielmehr einem ominösen ‚Veto‘ einer Mit-Eigentümerin. Und der Vorsitzende des Aids-Hilfe-Vereins? Er gibt sich laut Bericht des ‚Schwarzwälder Boten‘ kämpferisch. Er würde sich am liebsten „reinklagen“ – leider trotz laut Anwalt guter Aussichten auf Erfolg aber nur im Konjunktiv. Auch 2013 noch.

.

Zum Welt-Aids-Tag 2012 habe ich für queer.de einen ‚Standpunkt‘ geschrieben mit dem Titel „Der alte Dämon Aids verliert seinen Schrecken“ … im Schwarzwald scheinen der Schrecken der Vergangenheit noch sehr real zu sein …

.

Aktualisierung
30.05.2013: Die Aids-Hilfe Schwarzwald-Baar-Heuberg hat inzwischen doch in Rottweil Räume anmieten können, an anderer Stelle, und eröffnet dort Anfang Juli 2013. Man fürchte den schlechten Einflusss auf eigene und Kinder in der Nachbarschaft, soll einer der geäußerten gründe für die Ablehnung seitens der vorherigen Vermieter gewesen sein, berichtet Bernd Ayasse vom Vorstand der Aidshilfe nach einem Gespräch mit einer der dortigen Bewohnerinnen.
06.06.2013: Seit dem 27.05.2013 ist die Aids-Hilfe Schwarzwald-Baar-Heuberg nach eigenen Angaben assoziiertes Mitglied der Aids-Hilfe Baden-Württemberg.

.