Im Zuge der Bekämpfung bzw. Eindämmung der Corona- Pandemie wurden zahlreiche Grundrechte eingeschränkt.
Mit der Frage der am 27. Dezember 2020 begonnenen Impfung gegen das Coronavirus stellt sich absehbar die Frage, ist eine weitere Einschränkung der Grundrechte für Geimpfte zulässig? Ist eine weitere Einschränkung von Grundrechten vertretbar?
Einige persönliche Gedanken …
(die folgenden Gedanken gehen von der Annahme aus, dass eine erfolgreich geimpfte Person nicht infektiös ist, und die Impfung auch gegen mutierte Virus-Varianten wirksam ist. Ob dies so ist ist bisher offen.)
Die Frage der Begründung
Grundrechtseinschränkungen sind immer die Ausnahme, die begründungspflichtige Ausnahme.
Ich muss nicht begründen warum ich meine Grundrechte ausüben will. Ich muss mich für die Wahrnehmung meiner Grundrechte nicht rechtfertigen.
Wer meine Grundrechte einschränkt, muss diese Einschränkung rechtfertigen und begründen.
Ich habe meine Freiheit, meine Grundrechte – sie auszuüben ist der Normalzustand, nicht die zu begründende Ausnahme.
Wer von ‘Impf-Privilegien” oder”Sonderrechte” spricht (wie Jens Spahn oder Karl Lauterbach) verkennt das Wesen von Grundrechten. Grundrechte sind keine Privileg. Ich habe sie.
Grundrechte sind keine Privilegien. Sondern jeder hat sie. Sie stehen jedem zu. Jedem, individuell, als Mensch bzw. als Staatsbürger.
Die Folge der Impfung ist nicht etwa die Gewährung von Vorteilen oder Privilegien – sondern die Rückkehr zur Normalität. Zur Normalität der Ausübung der Grundrechte.
Die Frage der Solidarität
Neben der rein auf mich bezogenen Sicht meiner Rechte als Individuum, als Mensch und Bürger gibt es auch die Ebene der gemeinsamen Interessen. Und damit auch die Frage der Solidarität. Des gemeinsamen Eintretens für gemeinsame Interessen.
Ja, aus Solidarität zum Beispiel weiterhin im öffentlichen Raum Masken zu tragen zum Infektionsschutz, auch wenn ich geimpft bin – das kann solidarisches Handeln sein.
Aber der Besuch von Restaurants, von Museen, von Konzerten, von Tanz- und Theater-Aufführungen etc. – wie steht es da mit Solidarität?
Was wäre daran solidarisch nicht zu einem Konzert zu gehen (zu dem ich aus epidemiologischer Sicht gehen könnte da nicht infektionsrelevant)? Wem würde dadurch potenziell geschadet?
Der oder die Ungeimpfte hat ja nicht ein Quentchen mehr Rechte dadurch dass ich als Geimpfter etwa meine Rechte nicht zurück erhalte. Selbst-Kasteiung verkauft als Akt der Solidarität?
Durch was wäre für eine erfolgreich geimpfte Person ein weiteres Verbot Konzerte zu besuchen zu rechtfertigen?

Zudem, Solidarität kann auch ‘andersherum’ gedacht werden.
Gerade Künstler (und all diejenigen die dazu beitragen im Vorfeld, Backstage, im Büro, in der Technik …) gehören zu den Gruppen, die (erzwungenermaßen) in besonderem Ausmaß Solidarität zeigten. Indem sie komplett auf Auftritte verzichteten – weil es im Interesse der Gesellschaft war.
Ist es nun nicht auch ein Akt von solidarischer Unterstützung, dort wo vertretbar Konzerte zu ermöglichen, und damit eben auch den Besuch von Konzerten durch diejenigen, die kein Risiko für sich haben und kein Risiko für andere darstellen?
eine Phase des Übergangs
Angesichts der derzeit (Mitte Januar 2021) noch niedrigen Impfquote (erst reht derjenigen von Personen die beide Impfungen erhalten haben) mag diese Debatte verfrüht erscheinen.
Doch spätestens wenn in nennenswertem Umfang Menschen erfolgreiche geimpft sind, an Corona / COVID-19 nicht mehr erkranken können und das Virus auch nicht überrtagen können, wird sich diese Frage drängender stellen.
Wir wären gut beraten, diese Frage frühzeitig offen zu diskutieren.
Ja, es wird eine Übergangszeit, schrittweiser Lockerungen geben, geben müssen.
Aber mittelfristig wird sich die Abwägung zwischen Risiken und Infektionsschutz einerseits und Grundrechten und Freiheit andererseits deutlich verändern.