Unter dem Merkmal (PHW) ‚ ANST ‚ werden in polizeilichen Informationssystemen Daten zu Infektionen mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C über Bürger gespeichert (INPOL-Verbund) – mit der Idee so zum Schutz der Bediensteten beizutragen. Der Nationale Aids-Beirat (NAB) betont in einem am 5. April 2016 beschlossenen Votum, dass das Wissen von einer zu irgendeinem Zeitpunkt bestehenden Infektion keinen Rückschluss auf ein derzeit real bestehendes Infektionsrisiko ermöglicht. Der NAB „empfiehlt der NAB, die Speicherung der Angaben zu Infektionen mit HIV, Hepatitis B und Hepatitis C unter dem Kürzel „ANST“ in polizeilichen Datenbanken zu beenden.“
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Speicherung von gesundheitsbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken unter dem Kürzel „ ANST “
Die Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer enthalten Bestimmungen, die insbesondere Bedienstete der Polizei und Rettungspersonal vor Infektionsgefahren im Rahmen ihrer Dienstausübung schützen sollen. Vor diesem Hintergrund werden in polizeilichen Informationssystemen von Bund und Ländern personenbezogene Daten von Bürgern und Bürgerinnen mit dem Zusatz „ANST“ (ansteckend) versehen. Dies erfolgt ausschließlich bei Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HIV-Infektionen. Erforderlich ist, dass entsprechende Hinweise von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer entsprechenden Unterlage (Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt u.ä.) oder dem Betroffenen selbst vorliegen. Die Art der Infektion wird nicht gespeichert.