Gibt es einen anderen Grund, nach Ettal ins dortige Kloster zu fahren, als den Alkohol? Diese Frage mag man sich angesichts der umfangreichen Alkoholika-Verkaufsstände dort stellen …
Der so adrett passende kleine tuffige rosa Bagger ist leider weg vom Homo-Mahnmal … aber hinter (Bau-) Gittern ist es immer noch, nach der Sanierung des Wegenetzes …
Im Rahmen des 144. Bundesweiten Positiventreffens fand am 29. Juni 2011 im Waldschlößchen ein Workshop zum Thema ‚Kriminalisierung von Menschen mit HIV‘ statt. Die Teilnehmer erarbeiteten gemeinsam mit dem Workshop-Leiter RA Jacob Hösl eine Resolution, die im Folgenden dokumentiert ist:
Forderungen und Positionen aus dem Workshop „Kriminalisierung von Menschen mit HIV“ am 29.6.2011 im Rahmen des 144. HIV-Positiven-Treffens
Forderungen und Positionen aus dem Workshop „Kriminalisierung von Menschen mit HIV“ am 29.6.2011 im Rahmen des 144. HIV-Positiven-Treffens im Waldschlösschen Gleichen-Reinhausen, gerichtet an die Aidshilfeorganisationen, allen voran an die Deutsche Aids-Hilfe. Sie mögen sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen.
Denn nicht akzeptabel, ärgerlich und verletzend ist das Bild von Sexualität, wie es leider seit Jahren, zum Teil wider besseres Wissen, in Öffentlichkeitskampagnen verbreitet wird. Diese müssen ehrlicher und zur Änderung der falschen Bilder zunächst auch provokanter werden. Das ist nötig, weil das „alte Aids“ heute eher Schreckgespenst denn Wirklichkeit ist, was aber bei den meisten Menschen noch nicht angekommen ist.
Viele von uns sind nicht mehr ansteckend.
Weitgehender Konsens unter den Teilnehmern herrschte über Folgendes:
1. Es gibt keine Sicherheit, auch nicht beim Sex.
2. Die Selbstbestimmtheit der „HIV-Negativen“ im Sexualverhalten muss gestärkt werden.
3. Jeder hat das Recht auf Sex ohne Kondom, auch Menschen mit HIV.
4. Die Unwissenheit über HIV muss beseitigt werden, das Wissen muss verbreitet werden, etwa über die tatsächliche Infektiosität.
5. Die Angst „HIV = Sex + Tod“ muss genommen werden.
6. HIV-Positive müssen antidiskriminierungsrechtlich geschützt werden.
7. Geld für Antidiskriminierungskampagnen muss bereitgestellt werden.
Professor Ratzinger, derzeit als Papst Leiter der römisch-katholischen Kirche, hat -während Tausende unter dem Motto ‚Keine Macht den Dogmen‘ demonstrierten– gestern im Deutschen Bundestag eine Rede gehalten. Eine bemerkenswerte Rede.
Einige Gedanken dazu.
Prof. Ratzinger sprach „über die Grundlagen des Rechts“ – „wie erkennt man was recht ist?“
Prof. Ratzinger möchte – kurzgefasst – zurück zum Naturrecht.
Er wendet sich gegen den Positivismus (vereinfacht: als Basis für wissenschaftliche Erkenntnis (und damit für Theorien, Gesetze, Hypothesen) sind nur beweisbare Tatsachen zugelassen), den er mit einem ‚Betonbau ohne Fenster‘ vergleicht.
„Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.“
Etwas später fragt er
„Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?“
Folgt man seiner Argumentation, dem Gedanken des Naturrechts, so führt dies zurück. Zurück in eine Zeit, in der es eine andere Instanz als die Vernunft gab, die entschied. Denn das Naturrecht steht ja nicht für sich allein. Im Gegenteil, Ratzinger argumentiert implizit pro domo. Naturrecht – was ist das, was ist im Einklang mit dem Naturrecht? Auch dies bedürfte einer Interpretation. Zuständig wäre – selbstverständlich der selbsternannt unfehlbare oberste Strellvertreter der (seiner Meinung nach) Quelle des Naturrechts, des ‚Creator Spiritus‘. Zuständig wäre der Papst und die katholische Kirche mit ihrer Glaubens-Kongregation (früher: Inquisition).
Nein, Herr Ratzinger.
Ich finde die Rede bemerkenswert – weil sie einen entscheidenden Grundkonflikt offen aufzeigt und dazu beiträgt, Klarheit zu schaffen.
Denn Konflikt darum, was oberste Instanz einer demokratischen Gesellschaft ist.
Eine Gesellschaft, in der letztendlich eine höhere Instanz (das Naturrecht, mit dem Papst als seinem vermeintlichen Ober-Interpreratoren des ‚Spiritus Rector‘) sich anmasst, über mich, über uns, über unsere Lebensbedingungen zu entscheiden, eine solche Gesellschaft möchte ich nicht.
Mir ist es wichtig, dass über die Bedingungen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Freiheit, in je persönlicher Freiheit, entschieden wird, und mit dem Ziel der (individuellen und gesellschaftlichen) Freiheit. Der Freiheit des mündigen Individuums.
Glaube, auch institutionalisiert, mag es in dieser Gesellschaft gerne geben, für diejenigen, denen er wichtig ist. Aber er ist Privatsache.
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“
Immanuel Kant 1784
Immanuel Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung
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