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Konzerte & Festivals Oldenburg

Jane Oldenburg

In Oldenburg hörte ich in der ‚alten‘ Weser-Ems-Halle die Krautrock Band Jane aus Hannover, es muss wohl 1981 gewesen sein.

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Die Weser-Ems-Halle (heute Kongresshalle) wurde 1953 / 54 ursprünglich als Viehauktionshalle erbaut und bald als Mehrzweckhalle auch für Konzerte genuzt.

Am 12. Dezember 2010 trat Jane nochmals in Oldenburg auf – zum 40jährigen Bestehen der Band …

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Konzerte & Festivals

Spliff & Extrabreit Bremerhaven 1982

Am 24. April 1982 spielten Spliff (die ex- Nina-Hagen-Band) und Extrabreit in der Stadthalle in Bremerhaven (1979 bis 1982 lebte ich in Bremerhaven).

Ich erinnere besonders – Extrabreit, Hurra hurra die Schule brennt, und – mega: Spliffs Intro des Anfang 1982 erschienenen Albums 85555, dunkle Halle und plötzlich alles in grellem Scheinwerferlicht.

Es soll einen Film (Regie ? Norbert Meissner ?) geben, in dem auch das Konzert beider Gruppen in Bremerhaven kurz auftaucht – es fand im Rahmen der ‚Levi’s Rock-Festival-Tour 1982 statt …

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Konzerte & Festivals Oldenburg

Ein aussergewöhnliches Ereignis – Festival für elektronische Tanzmusik, Oldenburg 2021

Ein Aussergewöhnliches Ereignis :

Ein außergewöhnliches Ereignis (EAE) Oldenburg 10. bis 12. September 2021 – erstes Festival für elektronische Tanzmusik in Oldenburg

Organisation: der im Februar 2022 neu gegründete Verein Freizeitlärm
Ort: stillgelegtes Klärwerk, Holler Landstr. 15

Ein Aussergewöhnliches Ereignis Oldenburg 2021
Bebetta bei Ein Aussergewöhnliches Ereignis Oldenburg 2021
Bebetta
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Fotografie Ulli

Parkhaus

Parkhaus (Osnabrück, August 2021)
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COVID19 Konzerte & Festivals Kulturelles

Watt en Schlick Fest 2021

Das Watt en Schlick Fest 2021 fand vom Freitag 30. Juli bis Sonntag 1. August 2021 statt (WES21).

Seit 2014 gibt es dieses kleine und feine Festival, direkt am Wasser in Dangast.

Das Watt en Schlick Fest 2019 war grandios.
Das Watt en Schlick Fest 2020 fand aufgrund der Coronavirus Pandemie als Streaming Konzert statt, übertragen von Arte – aufgenommen in Dangast, mit nur 150 (statt sonst 5.000) Gästen vor Ort.

Watt en Schlick Fest 2021

2021 fand das Watt en Schlick Fest als Corona Modellprojekt des Landes Niedersachsen statt (siehe hierzu Corona Modelprojekt Watt en Schlick Fest 2021).

Watt en Schlick fand 2021 mit Unterstützung durch das Bundesprogramm ‚Neustart Kultur‚ sowie durch den Landkreis Friesland und die Stadt Varel statt. Zudem lief im Sommer 2020 erfolgreich eine Crowdfunding Kampagne.

Watt en Schlick Fest 2021

Am 24. September wurde das Watt en Schlick Fest mit dem Helga Award als Bestes Festival ausgezeichnet.

Watt en Schlick Fest 2021 – Fotos

Till Krägeloh Initiator des Watt en Schlick Fest bei der Eröffnung 2021
Till Krägeloh, Initiator des Watt en Schlick Fest, bei der Eröffnung
Rikas
AnnenMayKantereit beim Watt en Schlick Fest 2021
AnnenMayKantereit
Flowin Immo
Leoniden
01099 beim Watt en Schlick Fest 2021
01099
Coma
Bonnie & Kay (Shanghai)
Kay Shanghai beim Watt en Schlick Fest 2021 in Dangast
Kay Shanghai
Stanovsky
Thorsten Nagelschmidt
Altin Gün
Nina Attal
Lisa Simone
Lisa Simone beim Watt en Schlick Fest 2021
Megaloh
Jam Session / Flowin Immo Allstars
Milky Chance
Milky Chance beim Watt en Schlick Fest 2021
Milky Chance

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Erinnerungen

schwule Szene auf Sylt in den 80er Jahren

Die schwule Szene auf Sylt – das war in den 1980er Jahren ein ganz eigener (und gerade in der Saison überraschend großer) Mikrokosmos.

Man kam ‚mal eben‘ für einen Tagesausflug, sonntags mit dem Tuntenexpress nach Sylt – oder für einen Kurz- oder längeren Urlaub.

In den 1980er Jahren gab es auf Sylt eine vergleichsweise üppige schwule Szene (üppig: Westerland hatte damals gerade einmal 9.500 Einwohner – ohne Zweitwohnungen) :

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COVID19 Nachdenkliches

Distanz ist gegen unsere Natur

Distanz ist gegen unserer Natur – dies ist für mich eine der Erfahrungen der Corona-Zeit.

Distanz ist gegen unsere Natur

„Über eine Berührung kann ganz ohne Worte Vertrautheit oder Geborgenheit als basale Kommunikation zum Ausdruck gebracht werden.“

Prof. Matthias Riedel, Soziologe und Kognitionswissenschaftler, Berner Fachhochschule
Touch me – Achtung Stolpergefahr

Leben – das bedeutet mehr als Existieren oder gar bloßes Überleben. Selbstbverständlich ist Überleben Ziel und Grundvoraussetzung, und als solches wichtiges Ziel. Leben aber bedeutet mehr.

Berührung, Nähe sind vielleicht nicht „systemrelevant“ – aber sie sind lebensrelevant und für uns als Menschen existentiell.

virtuell ist nicht real

Virtuelle Kultur habe ich – gerade bei Konzerten – oft mehr als Kulturersatz wahrgenommen, als Entkörperlichung des Körperlichen.

moshpit bliebt moshpit

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Oldenburg Persönliches

Tante Berta

Ganz selten fuhren wir in Kindheitstagen von Delmenhorst nach Oldenburg, um Tante Berta zu besuchen.

Tante Berta lebte in Oldenburg in einem seltsamen roten riesigen Klinkerhaus, in dem ganz viele weitere Frauen wohnten. Alle diese Frauen hatten komische Kleidung an und alle eine große Haube auf dem Kopf. Wenn ich mich richtig erinnere, eine weiße Haube.

Tante Berta war (vermutlich) die Schwester meines Großvaters (der Vater meiner Mutter, der damals schon längst verstorben war).

Tante Berta war, das war für mich als Kind das Mysteriöseste, eine Diakonisse. Ich hatte keinerlei Vorstellung was das wohl sein könnte: Diakonisse.

Tante Berta habe ich kaum in Erinnerung. Als wohl nett, aber unnahbar. Und ich erinnere das kindliche Unverständnis, was ist das, eine Diakonisse? Was für eine seltsame Frau, und warum diese komische Haube?

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Erinnerungen

Twin Towers World Trade Center 1988

Twin Towers World Trade Center im Juni 1988
Twin Towers World Trade Center im Juni 1988
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COVID19 Nachdenkliches

Corona, Grundrechte und Impfung

Im Zuge der Bekämpfung bzw. Eindämmung der Corona- Pandemie wurden zahlreiche Grundrechte eingeschränkt.

Mit den Impfung gegen das Coronavirus stellt sich absehbar die Frage, ist eine weitere Einschränkung der Grundrechte für Geimpfte zulässig? Ist eine weitere Einschränkung von Grundrechten vertretbar?

Einige persönliche Gedanken zum Thema Corona Grundrechte Impfung …

(die folgenden Gedanken gehen von der Annahme aus, dass eine erfolgreich geimpfte Person nicht infektiös ist. Dies bestätigt seit April 2021 auch das RKI.)

Die Frage der Begründung

Grundrechtseinschränkungen sind immer die Ausnahme, die begründungspflichtige Ausnahme.

Ich muss nicht begründen warum ich meine Grundrechte ausüben will. Ich muss mich für die Wahrnehmung meiner Grundrechte nicht rechtfertigen.

Wer meine Grundrechte einschränkt, muss diese Einschränkung rechtfertigen und begründen.

Ich habe meine Freiheit, meine Grundrechte – sie auszuüben ist der Normalzustand, nicht die zu begründende Ausnahme. Sie wiederherzustellen sollte selbstverständlich sein.

Wer von ‚Impf-Privilegien“, „Vorteilen“ oder“Sonderrechten“ spricht (wie zu Beginn der Debatte zu Jahresbeginn Jens Spahn oder Karl Lauterbach) verkennt das Wesen von Grundrechten. Grundrechte sind keine Privileg. Ich habe sie.

Die Bezeichnung als ‚Privilegien‘ ist nicht nur wegen der Formulierung problematisch, sondern auch aufgrund der dahinter stehenden Haltung. Sie kann manipulativ eingestezt werden. Diese Rechte werden nicht etwa netterweise von einer Obrigkeit als Belohnung gewährt. Sie stehen mir per Verfassung zu.

„Es gibt nicht nur keinen Grund, es wäre aus meiner Sicht sogar verfassungswidrig, Gerimpften Freiheiten zu verwehren.“

Prof. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für öffentliuches Recht, Universität Regensburg in der SZ 10./11. April 2021

Auch Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, betont am 12. April 2021 individuelle Freiheitsbeschränkungen seien „rechtlich sehr schwierig durchzusetzen, wenn die Infektiösität wegfalle“.

Grundrechte sind keine Privilegien. Sondern jeder hat sie. Sie stehen jedem zu. Jedem, individuell, als Mensch bzw. als Staatsbürger.

Die Folge der Impfung ist nicht etwa die Gewährung von Vorteilen oder Privilegien – sondern die Rückkehr zur Normalität. Zur Normalität der Ausübung der Grundrechte.

Die Frage der Solidarität

Neben der rein auf mich bezogenen Sicht meiner Rechte als Individuum, als Mensch und Bürger gibt es auch die Ebene der gemeinsamen Interessen. Und damit auch die Frage der Solidarität. Des gemeinsamen Eintretens für gemeinsame Interessen.

Ja, aus Solidarität zum Beispiel weiterhin im öffentlichen Raum Masken zu tragen zum Infektionsschutz, auch wenn ich geimpft bin – das kann solidarisches Handeln sein. Solche Auflagen mögen vertretbar erscheinen.

(Nur nebenbei: wann wer geimpft wird, dies beruht nicht auf meiner freien Entscheidung. Nicht auf einem solidarischen Zurücktreten der später zu Impfenden zugunsten von Menschen mit höherem Risiko. Sondern rein auf einem Rechtsakt den Bürger zu befolgen hat. Auf einer Verordnung des Gesundheitsministers – der dann von Solidarität spricht, (s)eine rehtliche Entscheidung moralisch überhöht)

Aber der Besuch von Restaurants, von Museen, von Konzerten, von Tanz- und Theater-Aufführungen etc. – wie steht es da mit Solidarität? Solange nicht alle dies dürfen, darf es neimand? Was hätte das mit Solidarität zu tun?

Was wäre daran solidarisch nicht zu einem Konzert zu gehen (zu dem ich aus epidemiologischer Sicht gehen könnte da nicht infektionsrelevant)? Wem würde dadurch potenziell geschadet?

Der oder die Ungeimpfte hat ja nicht ein Quentchen mehr Rechte dadurch dass ich als Geimpfter etwa meine Rechte nicht zurück erhalte. Selbst-Kasteiung verkauft als Akt der Solidarität?

Durch was wäre für eine erfolgreich geimpfte Person ein weiteres Verbot Konzerte zu besuchen zu rechtfertigen?
(Zumal ein ‚Ausgleich‘ erfolgen könnte, eine Möglichkeit der ‚Gleichstellung‘ durch Vorlage eines negativen Corona-Tests)

„Solidarität ist kein verfassungsrechtlich greifbarer Begriff, der irgendeine Form von Rechtfertigung bereithielte, um Geimpften ihre Freiheiten weiter vorzuenthalten.“

Tristan Barczak, Verfassungsrecht, in: Berliner Zeitung vom 9. April 2021
Konzerte – auch für gegen das Coronavirus Geimpfte weiterhin verbieten, aus Solidarität?

Zudem, Solidarität kann auch ‚andersherum‘ gedacht werden.

Gerade Künstler (und all diejenigen die dazu beitragen im Vorfeld, Backstage, im Büro, in der Technik …) gehören zu den Gruppen, die (erzwungenermaßen) in besonderem Ausmaß Solidarität zeigten. Indem sie komplett auf Auftritte verzichteten – weil es im Interesse der Gesellschaft war.

Ist es nun nicht auch ein Akt von solidarischer Unterstützung, dort wo vertretbar Konzerte zu ermöglichen, und damit eben auch den Besuch von Konzerten durch diejenigen, die kein Risiko für sich haben und kein Risiko für andere darstellen?

eine Phase des Übergangs

Angesichts der derzeit (Mitte Januar 2021) noch niedrigen Impfquote (erst recht derjenigen von Personen die beide Impfungen erhalten haben) mag diese Debatte verfrüht erscheinen und sich praktisch noch nicht stellen.

Doch spätestens wenn in nennenswertem Umfang Menschen erfolgreich geimpft sind, an Corona / COVID-19 nicht mehr erkranken können und das Virus auch nicht übertragen können, wird sich diese Frage drängender stellen.

Wir wären gut beraten, diese Frage frühzeitig offen und auf eine nicht moralisierende Weise zu diskutieren. (Konzertbesuch nur gegen Corona – Impf-Nachweis – Ticketverkäufer bereiten sich auf diese Möglichkeit bereits vor …)

Ja, es wird eine Übergangszeit, schrittweiser Lockerungen geben, geben müssen.

Aber mittelfristig wird sich die Abwägung zwischen Risiken und Infektionsschutz einerseits und Grundrechten und Freiheit andererseits deutlich verändern.

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zum Themenbereich Corona Grundrechte Impfung siehe auch
Ad hoc Empfhelung des Deutschen Ethikrats vom 4.2.2021 .