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Coronographien 9 – Ausnahmezustand

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023 von Ulrich Würdemann

Die Coronavirus Epidemie ist eine Ausnahmesituation – aber auch ein Cortonavirus Ausnahmezustand ?

„Es ist schon sehr schwer.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel schaut sehr ernst bei ihrer Fernsehansprache zur Coronavirus Epidemie am Mittwoch 18. März 2020. „Die nächsten Wochen werden noch schwerer.“

Die Situation ist ohne Zweifel eine Ausnahmesituation. Aber auch ein Ausnahmezustand?

Bei einem Ausnahmezustand werden Existenz oder wesentliche Grundfunktionen eines Staates als bedroht angesehen. Der Begriff Ausnahmezustand wird oft gleichbedeutend mit dem Begriff Notstand verwendet.

Im Grundgesetz gibt es den Begriff Ausnahmezustand nicht.

Am 30. Mai 1968 verabschiedete zur Zeit der Großen Koalition der Deutsche Bundestag nach massiven Protesten (insbesondere der ‚außerparlamentarischen Opposition APO) die so genannten ‚Notstandsgesetze‚ (‚Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes‘).

Coronavirus Ausnahmezustand? - 1968 wurde massiv gegen die geplanten (und dann beschlossenen Notstandsgesetze demonstriert
Coronavirus Ausnahmezustand? – 1968 wurde massiv gegen die geplanten (und dann beschlossenen Notstandsgesetze demonstriert
‚Treibt Bonn den Notstand aus!‘ Aufkleber mit Aufruf zum Sternmarsch nach Bonn gegen die Notstandsgesetze. Kuratorium „Notstand der Demokratie“ Bundesrepublik Deutschland, Mai 1968 Papier, Kunststoff 7,4 x 10,4 cm Haus der Geschichte, Bonn

Die mit den Notstandsgesetzen herbeigeführten Änderungen des grundgesetzes ermöglichen unter genau spezifizierten Umständen zum Beispiel

  • den Einsatz der Bundeswehr im Innern,
  • gesetzgebende Funktionen von Bundestag und Bundesrat können von einem ‚Gemeinsamen Ausschuß‘ übernommen werden.
  • die Einschränkung einiger Grundrechte, ohne weiteren Rechtsweg.

Die einschränkbaren Grundrechte sind

  • Briefgeheimnis und
  • Post- und Fernmeldegeheimnis (Grundgesetz Artikel 10)
  • Freizügigkeit (Grundgesetz Artikel 11)

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Die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen Michelle Bachelet, Chirurgin und 2006 bis 2010 sowie 2014 bis 2018 Präsidentin Chiles, betonte am 16. März 2020, Ausnahmezustand und Notstand dürften nicht dazu missbraucht werden, Menschenrechte zu unterdrücken.

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Disclaimer

Ich bin juristischer Laie. Diese Texte dienen nur der Information und Wiedergabe meiner Meinung. Sie sind lediglich allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie im Bedarfsfall einen Anwalt.


Von Ulrich Würdemann

einer der beiden 2mecs.
Schwulenbewegt, Aids- und Therapie-Aktivist. Von 2005 bis 2012 Herausgeber www.ondamaris.de Ulli ist Frankreich-Liebhaber & Bordeaux- / Lacanau-Fan.
Mehr unter 2mecs -> Ulli -> Biographisches

3 Antworten auf „Coronographien 9 – Ausnahmezustand“

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