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Französisches höchstes Gericht: Kind kann zwei Eltern gleichen Geschlechts haben

Zuletzt aktualisiert am 13. Juli 2020 von Ulrich Würdemann

Ein Kind kann in Frankreich zwei Eltern gleichen Geschlechts haben. Dies entschied der französische Kassations-Gerichtshof am 8. Juli 2010 – kanpp drei jahre vor Einführung der Homoehe einschließlich Adoptionsrecht.

Kann ein Kindschaftsverhältnis bestehen zwischen einem Kind und der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerin der Mutter? Diese Frage hatte 2010 der französische Kassations-Gerichtshof hatte zu entscheiden. Sein Urteil: Ja, Eltern gleichen Geschlechts sind möglich. So entschied der Gerichtshof in einem damals als historisch bezeichneten Urteil am 8. Juli 2010.

Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)
Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)

Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)

Dabei wandte der französische Kassations-Gerichtshof das so genannte Exequatur an: ein ausländisches Urteil wird dabei als im Inland vollstreckbar erklärt.

Der dem Urteil zugrunde liegende Fall: Madame B. ist französische Staatsbürgerin, arbeitet jedoch als Medizinerin in den USA. Dort lernte sie Madame N. kennen, ebenfalls Medizinerin, und US-Staatsbürgerin. 1999 brachte Madame N. nach anonymer künstlicher Befruchtung ein Mädchen zur Welt. Madame B. beantragte anschließend die Adoption der Tochter ihrer Partnerin.

Das oberste Gericht des Countys DeKalb (Illinois, USA) entschied, der Antrag von Madame B. sei im besten Interesse des Kindes. In den USA war Madame B. damit als zweite Mutter anerkannt.

Doch Madame B. wollte auch in ihrem Heimatland Frankreich als Mutter anerkannt sein. Dort waren ihre Partnerin und sie am 21. Mai 2002 einen PACS (Pacte civil de Solidaritè, ähnlich der Lebenspartnerschaft in Deutschland) eingegangen. 2007 stellte sie einen entsprechenden Antrag. Sie beantragte beim Landgericht Paris, das us-amerikanische Urteil als auch für Frankreich gültig anzuerkennen. Am 23. Juli 2007 lehnte das Landgericht dies ab. Auch eine Berufung im Jahr 2008 blieb erfolglos.

Doch dieses Urteil sei falsch, betonte 2010 der Kassations-Gerichtshof. Das us-amerikanische Urteil habe ja die Rechte der leiblichen Mutter nicht beschnitten, sondern aufrecht erhalten. Der Kassations-Gerichtshof ordnete das Exequatur des US-Urteils an.

Damit hat die kleine Tochter von Madam B. nun juristisch völlig legal Eltern gleichen Geschlechts – zwei Mütter, auch in Frankreich.

neue Rechtsbasis für Eltern gleichen Geschlechts

Der Kassations-Gerichtshof habe eine Bresche geschlagen für das Adoptionsrecht für Homo-Paare, kommentierte das französische Homo-Magazin Tetu. Wolle der Kassations-Gerichtshof ein Signal an den Gestezgeber senden, fragt Yagg.

Die Homoehe schuf später eine neue Rechtsbasis für Eltern gleichen Geschlechts. Knapp drei Jahre später führte Frankreich 2013 die Homoehe einschließlich Adoptionsrecht ein. Das Urteil des Kassations-Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 wirkt im nachhinein wie ein Schritt auf dem Weg hierhin.

Der französische Kassations-Gerichtshof entspricht in seiner Bedeutung ungefähr dem Bundesgerichtshof in Deutschland.

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weitere Informationen:
Cour de Cassation 08.07.2010: Entscheidung

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Von Ulrich Würdemann

einer der beiden 2mecs.
Schwulenbewegt, Aids- und Therapie-Aktivist. Von 2005 bis 2012 Herausgeber www.ondamaris.de Ulli ist Frankreich-Liebhaber & Bordeaux- / Lacanau-Fan.
Mehr unter 2mecs -> Ulli -> Biographisches

2 Antworten auf „Französisches höchstes Gericht: Kind kann zwei Eltern gleichen Geschlechts haben“

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