Das Protestcamp von Punkern auf Sylt fand auch im Jahr 2026 statt. Nach vorheriger Ablehnung des Antrags durch den Kreis entschied das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Punks, kurz vor dem geplanten Beginn.
Die Veranstalter der ‚Aktion Sylt‘ hatten es beantragt. Doch der Kreis Nordfriesland lehnte den Antrag im April 2026 ab – eine Demonstration sei auch ohne Camp möglich. Die ‚Aktion Sylt‘ legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Am 16.7. entschied das Verwaltungsgericht, dass das Protestcamp stattfinden kann. Der Kreis Nordfriesland legte dagegen jedoch Beschwerde ein. Diese wies das Oberverwaltungsgericht ab.






