Kategorien
Politisches

28.6.1935: Verschärfung des Paragraph 175

Zuletzt aktualisiert am 1. Dezember 2021 von Ulrich Würdemann

Am 28. Juni 1935 beschlossen die Nationalsozialisten in Deutschland die Verschärfung des Paragraph 175 . Insgesamt existierte der Paragraph 175 von seiner Einführung am 1. Januar 1872 bis zu seiner Abschaffung am 11. Juni 1994 über 122 Jahre.

Die Verschärfung des Paragraph 175, damals begründet u.a. mit einem Interesse an der “sittlichen Gesunderhaltung des Volkes”, trat mit Wirkung zum 1. September 1935 in Kraft. Schon gut ein Jahr später, am 10. Oktober 1936, wurde mit der ‚Reichszentrale für Homosexualität und Abtreibung‚ eine der zentralen bürokratischen Verfolgungsinstanzen geschaffen.

In der Bundesrepublik hatte die von den Nazis 1935 verschärfte Version des §175 unverändert bis 1969 Gültigkeit. Noch 1957 hielt das Bundesverfassungsgericht (u.a. unter Verweis auf die ’sittlichen Anschauungen des Volkes‘) den Paragraphen 175 in der NS-Fassung für verfassungsgemäß.

In der DDR galt ab 1950 Paragraph 175 in der Version vor der NS-Verschärfung.

Wikipedia erläutert die Verschärfung des Paragraph 175 :

“Im Jahr 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, indem sie die Höchststrafe im Zuge einer Umdefinition vom Vergehen zum Verbrechen von vier Jahren auf fünf Jahre Gefängnis heraufsetzten. Durch Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ wurde die traditionsreiche Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. Der Straftatbestand war nun erfüllt, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen“[6]. Eine gegenseitige Berührung war nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus wurde – ähnlich wie bereits 1925 geplant – ein neuer § 175a geschaffen, der sogenannte qualifizierte Fälle als „schwere Unzucht“ mit Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren bestrafte. Hierzu zählten:

die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses

homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren

„widernatürliche Unzucht mit Tieren“

Paragraph 175 – Wortlaut ab 1935 bis 1969 (BRD) bzw. 1950 (DDR)

Der Paragraph 175 lautete ab der Verschärfung von 1935 (gem. Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935. RGBl. I S. 839):

§ 175
(1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
(2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.
§ 175a
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:

  1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben, oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
  2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
  3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
  4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet.
    § 175b
    Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

.

Kurt Hiller: ' Paragraph 175 : Die Schmach des Jahrhunderts !' (1922) [Bild: Shizhao]
Kurt Hiller: ‚§175: Die Schmach des Jahrhunderts !‘ (1922)

Protestierte bereits 1922 mit der Publikation “§175 – Die Schmach des Jahrhunderts !” gegen den Paragraph 175 : Kurt Hiller

Von Ulrich Würdemann

einer der beiden 2mecs.
Schwulenbewegt, Aids- und Therapie-Aktivist. Von 2005 bis 2012 Herausgeber www.ondamaris.de Ulli ist Frankreich-Liebhaber & Bordeaux- / Lacanau-Fan.
Mehr unter 2mecs -> Ulli -> Biographisches

24 Antworten auf „28.6.1935: Verschärfung des Paragraph 175“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert