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Homosexualitäten Paris

Paris Homoehe 2013 15 Prozent aller Ehen (akt.3)

In der französischen Hauptstadt haben seit Juni bis Oktober 2013 über 500 lesbische und schwule Paare geheiratet. Insgesamt wurden 2013 in Paris über 1.000 mal eine ‚ Homoehe ‚ geschlossen. Unterdessen ziehen Gleichstellungsgegner erneut vor Gericht.

510 Paare des gleichen Geschlechts haben sich seit Juni 2013 bis Anfang Oktober, seit Inkrafttreten der „Ehe für alle“ (mariage pour tous; ‚Loi Taubira‚, Nº2013-404 vom 17. Mai 2013) in Frankreich, allein in Paris das Ja-Wort gegeben. Dies berichtet das Magazin „Têtu“. Damit haben gleichgeschlechtliche Ehen einen Anteil von 12 Prozent an allen Eheschließungen (4.240) in der Hauptstadt. [siehe Aktualisierung 3 am Ende des Artikels]

Prozentualer Spitzenreiter bei den gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ist das 4. Arrondissement. Es ist eines der ältesten der Stadt – und umfasst mit einem Teil des Marais (der andere liegt im 3. Arr.) auch einen bedeutenden Teil der schwul-lesbischen Szene von Paris. Bürgermeister Christophe Girard (Sozialisten) konnte in den vergangenen drei Monaten bereits 33 Homo-Paare trauen – was in diesem Zeitraum über 40 Prozent aller Eheschließungen in seinem Arrondissement ausmachte, darunter sieben Frauen-Paare und 26 Männer-Paare. Girard selbst war am 15. Juni der erste gewählte offen schwule Politiker, der nach dem neuen Recht heiratete.

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Frankreich Homosexualitäten

Frankreich: manif pour tous – Gegner der Homo-Ehe wollen nicht mehr homofeindlich sein

Gegen das Recht auf Eheschließung für Schwule und Lesben, aber nicht homofeindlich – geht das? Diesen Spagat versuchen gerade die französischen Homoehe-Gegner der ‚ manif pour tous ‚.

Noch vor wenigen Monaten hatten sie mit Groß-Demonstrationen, polemischen Parolen, öffentlichkeitswirksamen Aktionen gegen das Recht auf Eheschließung sowie das Adoptionsrecht für Homosexuelle protestiert. In bewusstem Wortspiel mit den Befürwortern der so genannten Homo-Ehe („marriage pour tous“, Ehe für alle) gaben die Aktivisten ihren Protesten den Namen „Manif pour tous“(manif: verkürzt für Manifestation; Demonstration für alle).

Nachdem das Gesetz, das auch Homosexuellen in Frankreich Eheschließung und Adoption ermöglicht, vom Parlament im Mai 2013 beschlossen, vom Verfassungsgericht akzeptiert und vom Präsidenten im Sommer unterzeichnet wurde, war es in den vergangenen Wochen still geworden um die erst vor einem Jahr gegründete „Manif pour tous“ (abgekürzt LMPT). Nur vereinzelt war es zu kleineren Protestaktionen gekommen.

Nachdem die einstige ‚Ikone‘ der Manif pour tous, die Kabarettistin und Schauspielerin Frigide Barjot sich im Frühjahr 2013 zurückgezogen hatte, war es zunächst zu Hahnenkämpfen verschiedener potentieller Führungsfiguren sowie internen Richtungs-Streitigkeiten gekommen.

Am vergangenen Wochenende 14. / 15. September 2013 trafen sich die Gegner der ‚Homo-Ehe‘ im Parc Floral in Paris zu einer ‚Sommer-Universität‘ (einer in Frankreich bei politischen Parteien und Bewegungen üblichen Form einer jährlichen Versammlung). Unter Ausschluss der Öffentlichkeit kamen annähernd Tausend Aktive der LMPT unter dem etwas anachronistisch wirkenden Motto „Hollande, ta loi, on n’en veut pas‘ (Präsident Hollande, dein Gesetz wollen wir nicht) zusammen, um über die Ziele und zukünftigen Aktivitäten ihrer ‚Bewegung‘ zu diskutieren.

Dabei machten die Organisatoren im Vorfeld deutlich, sich nicht weiterhin Vorwürfen der Homophobie aussetzen zu wollen. Mit dem Ziel „engagement pour tous“ wolle man darüber diskutieren, „seinen Überzeugungen treu zu bleiben und die Flamme der Hoffnung weiterzutragen, ohne zu Homophobie Anlass zu geben“, so Lionel Lumbroso, einer der Sprecher der Gruppierung, gegenüber der französischen Tageszeitung ‚Liberation‘. Wie um diesem Anliegen Glaubwürdigkeit zu verleihen war am Vortag ein Workshop unter dem Titel „Homophobie bekämpfen“ auf dem Programm.

Welche Positionen wird die „manif pour tous“ in Sachen Homosexuelle künftig vertreten? Beobachter vermuten, mit dem Recht auf Heirat für Homosexuelle werden die Gruppierung eventuell stillschweigend ihren Frieden machen – aber weiterhin deutlich das Adoptionsrecht für Homosexuelle angreifen. Und ein weiteres ‚Aufreger-Thema‘ zeichnet sich ab: insbesondere die Gender-Theorie und deren Behandlung in öffentlichen Schulen wurden heiß diskutiert, könnte zu einem kommenden thematischen Schwerpunkt werden.

Insgesamt bleibt die „manif pour tous“ LMPT bei allen Bemühungen, den Vorwurf der Homo-Feindlichkeit abzuwehren, eine tief im politisch konservativen Spektrum verankerte und von konservativ-katholischen Kreisen beeinflusste Gruppierung.

Bei den kommenden Kommunalwahlen in Frankreich im März 23014 will die LMPT nicht mit eigenen Kandidaten antreten. Allerdings, so Tugdual Derville, der zweite der beiden Sprecher der Gruppierung, schließe man nicht aus, ihren Anhängern und Sympathisanten konkrete Wahlempfehlungen zu geben.

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Artikel für queer.de, dort erschienen am 17.9.2013

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Frankreich Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Französisches höchstes Gericht: Kind kann zwei Eltern gleichen Geschlechts haben

Ein Kind kann in Frankreich zwei Eltern gleichen Geschlechts haben. Dies entschied der französische Kassations-Gerichtshof am 8. Juli 2010 – kanpp drei jahre vor Einführung der Homoehe einschließlich Adoptionsrecht.

Kann ein Kindschaftsverhältnis bestehen zwischen einem Kind und der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerin der Mutter? Diese Frage hatte 2010 der französische Kassations-Gerichtshof hatte zu entscheiden. Sein Urteil: Ja, Eltern gleichen Geschlechts sind möglich. So entschied der Gerichtshof in einem damals als historisch bezeichneten Urteil am 8. Juli 2010.

Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)
Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)

Gebäude des Kassations-Gerichtshofs in Paris (Foto: DXR, Lizenz cc by-sa 4.0)

Dabei wandte der französische Kassations-Gerichtshof das so genannte Exequatur an: ein ausländisches Urteil wird dabei als im Inland vollstreckbar erklärt.

Der dem Urteil zugrunde liegende Fall: Madame B. ist französische Staatsbürgerin, arbeitet jedoch als Medizinerin in den USA. Dort lernte sie Madame N. kennen, ebenfalls Medizinerin, und US-Staatsbürgerin. 1999 brachte Madame N. nach anonymer künstlicher Befruchtung ein Mädchen zur Welt. Madame B. beantragte anschließend die Adoption der Tochter ihrer Partnerin.

Das oberste Gericht des Countys DeKalb (Illinois, USA) entschied, der Antrag von Madame B. sei im besten Interesse des Kindes. In den USA war Madame B. damit als zweite Mutter anerkannt.

Doch Madame B. wollte auch in ihrem Heimatland Frankreich als Mutter anerkannt sein. Dort waren ihre Partnerin und sie am 21. Mai 2002 einen PACS (Pacte civil de Solidaritè, ähnlich der Lebenspartnerschaft in Deutschland) eingegangen. 2007 stellte sie einen entsprechenden Antrag. Sie beantragte beim Landgericht Paris, das us-amerikanische Urteil als auch für Frankreich gültig anzuerkennen. Am 23. Juli 2007 lehnte das Landgericht dies ab. Auch eine Berufung im Jahr 2008 blieb erfolglos.

Doch dieses Urteil sei falsch, betonte 2010 der Kassations-Gerichtshof. Das us-amerikanische Urteil habe ja die Rechte der leiblichen Mutter nicht beschnitten, sondern aufrecht erhalten. Der Kassations-Gerichtshof ordnete das Exequatur des US-Urteils an.

Damit hat die kleine Tochter von Madam B. nun juristisch völlig legal Eltern gleichen Geschlechts – zwei Mütter, auch in Frankreich.

neue Rechtsbasis für Eltern gleichen Geschlechts

Der Kassations-Gerichtshof habe eine Bresche geschlagen für das Adoptionsrecht für Homo-Paare, kommentierte das französische Homo-Magazin Tetu. Wolle der Kassations-Gerichtshof ein Signal an den Gestezgeber senden, fragt Yagg.

Die Homoehe schuf später eine neue Rechtsbasis für Eltern gleichen Geschlechts. Knapp drei Jahre später führte Frankreich 2013 die Homoehe einschließlich Adoptionsrecht ein. Das Urteil des Kassations-Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 wirkt im nachhinein wie ein Schritt auf dem Weg hierhin.

Der französische Kassations-Gerichtshof entspricht in seiner Bedeutung ungefähr dem Bundesgerichtshof in Deutschland.

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weitere Informationen:
Cour de Cassation 08.07.2010: Entscheidung

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Frankreich: Senat stimmt für Anerkennung ausländischer Lebenspartnerschaften

Anerkennung ausländischer Lebenspartnerschaften – Der französische Senat hat am 24. März 2009 dafür gestimmt, im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften in Frankreich anzuerkennen.

Der französische Senat (die zweite Kammer des französischen Parlaments) stimmte am Dienstag, 24. März 2009, einstimmig dafür, dass im Ausland abgeschlossenen Lebenspartnerschaften in Frankreich anerkannt werden sollten. Debattiert wurde die Anerkennung ausländischer Lebenspartnerschaften unter dem Punkt „Rechts-Vereinfachung“.

Bisher werden im Ausland abgeschlossene Lebenspartnerschaften in Frankreich nicht anerkannt. Dies kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben, wenn z.B. steuerliche Vorteile nicht angewandt werden dürfen.

Hintergrund der bisherigen Nicht-Anerkennung ist, dass auch europaweit die Grundlagen für entsprechende gegenseitige Anerkennungen von Lebenspartnerschaften fehlen.

Merci à M.!

Weitere Informationen:
tetu 25.03.2009: Le Sénat vote la reconnaissance des pacs étrangers en France
Senat: Protokoll der Sitzung vom 24. März 2009
e-Ilico 25.03.2009: Le Sénat vote la reconnaissance des PaCS étrangers en France
PinkNews 26.03.2009: French Senate votes to recognise British civil partnerships
queer.de 26.03.2009: Frankreich will ausländische Homo-Ehen anerkennen
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Text am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs

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Frankreich Homosexualitäten ondamaris Texte zu HIV & Aids

Frankreich: Homoehe steuerlich anerkannt

In Frankreich hat die Steuerbehörde erstmals eine Homoehe steuerlich anerkannt – eine ausländische.

Erstmals haben die französischen Steuerbehörden eine Homoehe steuerlich anerkannt. Die beiden Männer kommen nun in den Genuss der gleichen steuerlichen Vorteile wie heterosexuelle Ehepaare.

Der Haken dabei: es handelt sich um ein niederländisches Paar, das seine Ehe in den Niederlanden geschlossen hat. Die beiden Männer leben seit Jahren im südfranzösischen Gers.

In Frankreich gibt es keine Homoehe, sondern den PACS (Pact civile de solidarité), ein zivilrechtlicher Vertrag, der im Gegensatz zur deutschen Lebenspartnerschaft auch von Heteros geschlossen werden kann (und auch in großem Umfang von Heteros genutzt wird).

Auch wenn homosexuellen Französinnen und Franzosen der Abschluss einer Homoehe weiterhin nicht möglich ist, erkennen die französischen Steuerbehörden nunmehr doch im Ausland geschlossene Homoehen an. Dies berichtet das österreichische Magazin Xtra! in seiner Ausgabe Oktober/November 2008.

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Ein erfreulicher Entschluss der französischen Steuerbehörden, der jedoch nur für sehr wenige Ausnahmefälle Nutzen bringen dürfte.
Die nunmehr entstehende bizarre Situation, dass in Frankreich geschlossene schwule oder lesbische Lebenspartnerschaften von Franzosen schlechter gestellt sind als im Ausland geschlossene Homo-Ehen zeigt einmal mehr, wie dringend hier eine eu-weit einnheitliche Regelung und wechselseitige Anerkennung sinnvoll wäre.

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Text am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs

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Lebenspartnerschaft Deutschland Frankreich – strafbar?

Lebenspartnerschaft Deutschland Frankreich – das kann problematisch werden: Eine Verpartnerung zwischen einem Franzosen und einem Deutschen hat bizarre rechtliche Folgen, der Franzose hat sich in seinem Heimatland strafbar gemacht.

Über eine bizarre Konsequenz des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berichtet das französische Schwulen-Magazin ‚Tetu‚ in seiner neuen Ausgabe: „verpartnert in Deutschland, verfolgt in Frankreich“.

Lionel D. ist Franzose, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Er ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem deutschen Freund Michael eingegangen. Wie es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland auch ermöglicht, hat er den Namen seines Lebenspartners angenommen.

Die Probleme begannen, als Lionel D. zum französischen Konsulat in München ging, um nach der Verpartnerung seinen neuen Personenstand eintragen zu lassen. Der zuständige Beamte dort wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wechsel seines Namens riskiert habe, nach französischem Recht wegen ‚usurpation d’identité‘ (etwa: Namens-Anmaßung) strafbar gemacht zu haben.

Auch in Frankreich ist das Institut einer Lebenspartnerschaft bekannt, auch zwischen Männern – der PACS (Pacte civile de de solidarité). Allerdings behalten hier beide Partner jeweils ihren eigene Namen.

Nach dem französischem Strafgesetzbuch wird das ‚Delikt‘ der ‚Namens-Anmaßung‘ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Lionel D. hat inzwischen Anwälte eingeschaltet.

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Ein schönes Beispiel deutsch-französischer Freundschaft, möchte man denken …
… das bald zur Glosse zu werden droht, wenn sich jemand im einen Land strafbar macht, weil er im anderen (befreundeten) seine Rechte wahrnimmt.
Der Fall zeigt deutlich, wie rudimentär die europäische Zusammenarbeit in vielen Fällen immer noch ist.

Nachtrag 22.10.2008: Stellungnahme des LSVD auf Nachfrage:
„Der LSVD rechnet damit, dass es in dem von Euch geschilderten Fall (Lionel D.) zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Angelegenheit wird nach französischem internationalen Privatrecht verhandelt.
Die Namensänderung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nur in der BRD gültig. In Frankreich wäre die Namensänderung nur gültig, wenn diese auch von einer Heimatbehörde vollzogen würde. Dafür müsste beispielsweise der Reisepass des französischen Partners geändert werden. Das werden die französischen Behörden aber nicht tun.
Lebenspartner, die ihren Namen geändert haben, müssen daher die Lebenspartnerschaftsurkunde immer bei sich führen, um den in Deutschland geltenden Namen unter Beweis zu stellen. Der ausländische Partner des
binationalen Paares hat in so einem Fall also gewissermaßen zwei Namen.“

Nachtrag 30.10.2008: Das französische Konsulat hat bestätigt, dass ‚der Fall Lionel D.‘ strafrechtlich verfolgt wird. Seine Anwältin hingegen ist der Ansicht, er könne von der französischen Justiz nicht wegen ‚usurpation d’identité‘ verfolgt werden, da die entsprechenden Bestimmungen auf den komkreten fall nicht anwendbar seien. Allerdings könne Lionel D. in Frankreich auch seinen in Deutschland rechtmässig übernommenen Namen nicht verwenden. Berichtet tetu (alter Link war: http://www.tetu.com/actualites/france/Usurpation-didentite-selon-Caroline-Mecary-Lionel-a-subi-une-intimidation-13592)

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Text am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs

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Gefährliche Verpartnerung – Lionel D.

Eine Verpartnerung zwischen einem Franzosen und einem Deutschen hat bizarre rechtliche Folgen – der Franzose hat sich in seinem Heimatland strafbar gemacht.

Über eine bizarre Konsequenz des Eingehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berichtet das französische Schwulen-Magazin ‚Tetu‘ in seiner neuen Ausgabe: „verpartnert in Deutschland, verfolgt in Frankreich„.

Lionel D. ist Franzose, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt. Er ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit seinem deutschen Freund Michael eingegangen. Wie es das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland auch ermöglicht, hat er den Namen seines Lebenspartners angenommen.

Die Probleme begannen, als Lionel D. zum französischen Konsulat in München ging, um nach der Verpartnerung seinen neuen Personenstand eintragen zu lassen. Der zuständige Beamte dort wies ihn darauf hin, dass er mit dem Wechsel seines Namens riskiert habe, nach französischem Recht wegen ‚usurpation d’identité‘ (etwa: Namens-Anmaßung) strafbar gemacht zu haben.

Auch in Frankreich ist das Institut einer Lebenspartnerschaft bekannt, auch zwischen Männern – der PACS (Pacte civile de de solidarité). Allerdings behalten hier beide Partner jeweils ihren eigene Namen.

Nach dem französischem Strafgesetzbuch wird das ‚Delikt‘ der ‚Namens-Anmaßung‘ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet.

Lionel D. hat inzwischen Anwälte eingeschaltet.

[via tetu]

Ein schönes Beispiel deutsch-französischer Freundschaft, möchte man denken …
… das bald zur Glosse zu werden droht, wenn sich jemand im einen Land strafbar macht, weil er im anderen (befreundeten) seine Rechte wahrnimmt.
Der Fall zeigt deutlich, wie rudimentär die europäische Zusammenarbeit in vielen Fällen immer noch ist.

Nachtrag 22.10.2008: Stellungnahme des LSVD auf Nachfrage:
„Der LSVD rechnet damit, dass es in dem von Euch geschilderten Fall (Lionel D.) zu keiner Verurteilung kommen wird. Die Angelegenheit wird nach französischem internationalen Privatrecht verhandelt.
Die Namensänderung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nur in der BRD gültig. In Frankreich wäre die Namensänderung nur gültig, wenn diese auch von einer Heimatbehörde vollzogen würde. Dafür müsste beispielsweise der Reisepass des französischen Partners geändert werden. Das werden die französischen Behörden aber nicht tun.
Lebenspartner, die ihren Namen geändert haben, müssen daher die Lebenspartnerschaftsurkunde immer bei sich führen, um den in Deutschland geltenden Namen unter Beweis zu stellen. Der ausländische Partner des
binationalen Paares hat in so einem Fall also gewissermaßen zwei Namen.“

Nachtrag 30.10.2008: Das französische Konsulat hat bestätigt, dass ‚der Fall Lionel D.‘ strafrechtlich verfolgt wird. Seine Anwältin hingegen ist der Ansicht, er könne von der französischen Justiz nicht wegen ‚usurpation d’identité‘ verfolgt werden, da die entsprechenden Bestimmungen auf den komkreten fall nicht anwendbar seien. Allerdings könne Lionel D. in Frankreich auch seinen in Deutschland rechtmässig übernommenen Namen nicht verwenden. Berichtet tetu.

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Text 15. März 2017 von ondamaris auf 2mecs

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Berlin Homosexualitäten

Udo Walz erklärt: Schwulsein nix Analverkehr

Udo Walz ? Ich gestehe, das vierbuchstabige Revolverblatt gehört nicht zu meiner Pflicht-Lektüre, nicht einmal wenn’s irgendwo eh‘ rumliegt.

Aber heute [im September 2006] musste ich einem Link ja doch folgen, wollte die Story einfach nicht glauben. Die ominöse ‘Zeitung’ „ fragte den prominenten Homosexuellen, Star-Figaro Udo Walz “. Ah ja, wir sind gespannt was folgt.

Jetzt werden also schon gewisse Berliner Friseusen Experten in Sachen Homo-Aufklärung…
Aber, das Würgen geht noch weiter:

Herr Walz erklärte in dem Artikel, er möge das Wort „schwul“ nicht, das klinge doch so vulgär. Um uns anschließend wörtlich aufzuklären

Die meisten denken dann gleich an Darkrooms und Analverkehr. Und ich kann Ihnen versichern, dass Homosexualität damit nichts – ausschließlich – zu tun hat.

U. Walz 2006

Ah ja!

Nicht mehr steigerungsfähig?
Aber natürlich doch!
Ob er denn verstehen könne, wenn Leute sich auch heute noch, auch in der Großstadt, darüber aufregen, wenn zwei Männer sich küssen, fragt natürlich ganz ohne böse Absicht die ‘Redakteurin’.

Und Herr Walz antwortet brav, wie bestellt,

Ja, das stört mich nämlich auch.

Und, fährt er bei der nächsten Gelegenheit fort, was er noch nicht mag, diese „speziellen Einrichtungen“, er meint für sexuelle Abenteuer.

Wie ekelig, sich küssende Männer. Und dann auch noch Analverkehr. Und Darkrooms, igitt igitt.

Aber, was ist denn Herr Walz, wenn er sich als schwul bezeichnet?

Udo Walz, Berlinale 2008 (Foto: Siebbi, Lizenmz cc by 3.0)

Udo Walz, well known German hairdresser Volkswagen People’s Night 2008Siebbi  – CC BY 3.0

Na ja, eigentlich will ich das gar nicht wissen. Ich will nicht wissen, was Herr Walz wählt, wem er die Haare schneidet, und was er im Bett treibt.

Wie beunruhigend allerdings, dass Herr Walz auch noch betont, er sei „ein sehr maskuliner Mann“. Ach, tatsächlich?

Wer’s nicht glauben will und die Würgegefühle nicht scheut: hier der Link .

Und wer nicht weiß, wer Herr Walz ist – seien Sie froh, muss man nicht wissen…

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Herr Walz war 2004 auch gegen die Homoehe:

„Ich finde, zwei Männer können nicht heiraten. Heiraten hat ja auch mit Kindern und mit Fortpflanzung zu tun.“

Udo Walz 2004

Am 26. Juli 2008 dann ließen Udo Walz und sein Lebensgefährte ihre Lebenspartnerschaft registrieren, Schlagzeilen wie „Udo Walz hat geheiratet“ folgten …

… doch Walz lehnt die Homoehe ab. Auch 2019 erklärte er noch, er sei der Ansicht zwei Männer könnten nicht heiraten.

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Udo Walz wurde am 28. Juli 1944 in Waiblingen geboren. Seit 1963 lebte Walz in Berlin. Walz starb am 20. November 2020 im Alter von 76 Jahren in Berlin.